Es ist davon auszugehen, dass einem durchschnittlichen Autofahrer, mithin auch dem Beschuldigten, bewusst ist, dass eine abgelöste Vignette nicht einfach wieder (durch nicht vorgesehene Manipulationen an der Vignette) an einem Fahrzeug angebracht werden darf. Die Thematik mit präparierten Vignetten war und ist denn auch immer wieder Thema in den Medien, wie auch die vom Verteidiger eingereichten Zeitungsausschnitte belegen (siehe Eingabe anlässlich der Berufungsverhandlung).