Aufgrund seiner Erfahrung – auch wenn er die Gebrauchsanweisung nicht gelesen haben will – hat er auch gewusst, dass eine Autobahnvignette einfach durch Abziehen des Trägerpapiers und Aufkleben – ohne weitere Manipulationen – anzubringen ist. Es ist davon auszugehen, dass einem durchschnittlichen Autofahrer, mithin auch dem Beschuldigten, bewusst ist, dass eine abgelöste Vignette nicht einfach wieder (durch nicht vorgesehene Manipulationen an der Vignette) an einem Fahrzeug angebracht werden darf.