68 unten). Der Beschuldigte gab an, zu wissen, dass man eine [solche] Vignette bei einem anderen Fahrzeug nicht wiederverwenden darf (O-GA act. 69). Auf Nachfrage gab der Beschuldigte weiter an, er wisse, dass man keine Vorbereitungen treffen dürfe, damit die Vignette bei einem anderen Fahrzeug angebracht werden könne. Er habe durch dieses Verfahren -9-