Anlässlich der Zollkontrolle konnte festgestellt werden, dass der Beschuldigte die am Fahrzeug angebrachte Autobahnvignette für das Jahr 2022 (Nr. […]) auf einer Folie präpariert hatte, wodurch sich diese ohne weitere Hilfsmittel einfach von der Frontscheibe lösen liess. Der Beschuldigte nahm diese Manipulation zu einem unbekannten Zeitpunkt selber vor und brachte die entsprechend präparierte Vignette selbständig an der Frontscheibe an.