2.2. Die vorläufige Festnahme von 1 Tag (2. September 2022) wird gestützt auf Art. 51 StGB an die Freiheitsstrafe angerechnet. 3. 3.1. Der Beschuldigte wird im Sinne von Art. 66a StGB für 5 Jahre des Landes verwiesen. 3.2. Die Landesverweisung wird im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben. 4. [in Rechtskraft erwachsen] 4.1. Die Genugtuungsforderung des Zivil- und Strafklägers, C._____, in Höhe von Fr. 2'500.00 wird abgewiesen. 4.2. Die Schadenersatzforderung des Zivil- und Strafklägers, C._____, in Höhe von Fr. 1'052.70 wird abgewiesen. - 30 -