5.3.3. Entscheidet erstmals das Berufungsgericht über die Ausschreibung der Landesverweisung im SIS, hat es die betroffene Person vor ihrem Entscheid explizit darauf hinzuweisen. Diese Hinweispflicht ist direkter Ausfluss des verfassungsmässigen Anspruchs auf rechtliches Gehör - 26 -