Mit Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen ST.2017.41320 vom 18. Januar 2024 wurde der Beschuldigte wegen Diebstahls, qualifizierter Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt (vgl. GA: grünes Mäppli; Bestätigung mit Urteil des Bundesgerichts 6B_536/2024 vom 30. April 2025 [GA act. 203 ff.]). Der Beschuldigte beging somit innert bzw. kurz nach der mit Urteil vom 13. Juni 2019 angesetzten Probezeit und während dem laufenden Strafverfahren, das zur Verurteilung mit Urteil vom 18. Januar 2024 führte (vgl. hierzu UA act. 129 ff., 156 ff.), wiederum neue und vergleichbare Delikte.