Der Beschuldigte wurde mit Urteil des Obergerichts des Kantons Thurgau SBR.2018.4 vom 13. Juni 2019 u.a. wegen gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls (mehrfach, teilweiser Versuch), Sachbeschädigung (mehrfache Begehung) und Hausfriedensbruchs (mehrfach, teilweiser Versuch) zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten, davon 18 Monate bedingt, Probezeit 3 Jahre, verurteilt (UA act. 7 ff.). Mit Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen ST.2017.41320 vom 18. Januar 2024 wurde der Beschuldigte wegen Diebstahls, qualifizierter Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt (vgl. GA: grünes Mäppli;