Der Beschuldigte beantragt einen vollumfänglichen Freispruch. Eventualiter sei er bei einem Schuldspruch wegen des Sachverhalts 1 (Schlüsseltresoraufbruch, geringfügiger Diebstahl des Technikerschlüssels) zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen bei einer Probezeit von 3 Jahren zu verurteilen (vgl. Plädoyernotizen vor Obergericht Ziff. 3 S. 12 und S. 15). Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung und die Bestätigung des erstinstanzlichen Schuldspruchs (vgl. Eingabe vom 29. Oktober 2025).