Es scheint abwegig, dass eine Drittperson zuerst zwischen dem 28. März 2022 und 1. April 2022 den Technikerschlüssel aus dem Schlüsseltresor in der Garage stiehl, dort die DNA des Beschuldigten platziert, dann rund 4 Monate zuwartet und dem Beschuldigten einen Einschleichdiebstahl unterschiebt. Vielmehr scheint es naheliegend, dass der Beschuldigte aufgrund der zum Einschleichdiebstahl vom 27./28. August 2022 zeitnahen Hausdurchsuchung vom 2. September 2022 noch keine Gelegenheit hatte, die gestohlene Fotokamera zu veräussern und diese daher in seinem Kellerabteil (auch vor D._____) versteckte.