den Technikerschlüssel der Überbauung entwendet hat. Auf die Erhebung von weiteren Beweisen (vgl. Plädoyernotizen vor Obergericht E. 1.1.5 S. 2 f.: technische Analyse der Beschädigungen des Schlüsseltresors) kann daher verzichtet werden. Die entsprechenden Beweisanträge werden abgewiesen.