Im Übrigen fällt auf, dass der Beschuldigte bereits im Verfahren vor dem Kantonsgericht St. Gallen vorbrachte, jemand wolle ihm die Einbruchdiebstähle in die Schuhe schieben und dem Kantonsgericht verschiedene Theorien präsentierte, weshalb seine DNA am Tatort aufgetaucht sei (vgl. Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen ST.2017.41320 vom 18. Januar 2024 E. 2.2 S. 11 f. unten [DNA mittels Entwendung von ungewaschenen Kleidern aus der Waschküche; DNA-Übertragung von einem in seinem Briefkasten deponierten Metallzylinder; Platzierung von DNA des Beschuldigten durch Dritte]; bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 6B_536/2024 vom 30. April 2025).