322 Ziff. 2) – bereits im Frühjahr 2022 bedroht worden, so wäre es sowohl für sie ein Leichtes gewesen, dies bereits bei der Hausdurchsuchung vom 2. September 2022 gegenüber den Polizisten zu erzählen. Ferner wäre auch zu erwarten gewesen, dass der Beschuldigte dies bei seiner ersten Einvernahme vom 2. September 2022 erwähnt hätte. Auffallend ist zudem, dass am selben Tag der angeblichen Drohungen, nämlich am 16. September 2022, ein weiterer "fremder" Schlüsselbund im Milchkasten des Beschuldigten gelegen haben soll, welchen er sofort der Polizei übergeben habe (UA act. 322 Ziff. 2).