Auf Vorhalt der Bilder des Sicherheitskastens und des Schlüsseltresors (UA act. 310-312) fragte der Beschuldigte zunächst nach, ob sich der Tresor in der Nähe der Türe befinden würde (UA act. 304 Ziff. 41) und gab – nach Rückfrage des Polizisten, weshalb dies relevant sei – an, dass er diese Türe aufmache (UA act. 305 Ziff. 42). Auf die Nachfrage, welche Türe er meine, erklärte der Beschuldigte, er meine das Tor, das auf den Bildern zu sehen sei (UA act. 305 Ziff. 43). Er könne aber nicht erklären, wie genau seine DNA beim Schlüsseltresor gelandet sei, wenn er durch das Tor laufe (UA act.