Auch was die DNA-Spur innenseitig beim aufgebrochenen Schlüsseltresor anbelangt, vermag der Beschuldigte diese nicht zu erklären. So gab er anlässlich seiner delegierten Einvernahme vom 2. September 2022 an, er laufe fast jeden Tag durch die Tiefgarage, da der Weg vom Bahnhof zu seiner Wohnung durch die Garage kürzer sei (UA act. 303 Ziff. 26 f.; act. 311). Er habe (jedoch) nie Kontakt zum Schlüsseltresor gehabt und sehe diesen Tresor zum ersten Mal (UA act. 304 f. Ziff. 37-41 und Ziff. 45; act. 311 f.). Auf Vorhalt der Bilder des Sicherheitskastens und des Schlüsseltresors (UA act.