234). Vor Vorinstanz widersprach sie sich dann und hielt neu fest, der Beschuldigte habe den Schlüssel an ihren Schlüsselbund gehängt, da die beiden Schlüssel bis auf die Farbe [Anmerkung: - 10 - Technikerschlüssel ist schwarz, Office-Schlüssel blau] gleich aussehen würden (vgl. GA act. 89 oben).