2.5.2. Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe der Sachbeschädigung und des Diebstahls durchwegs (vgl. UA act. 301 f. Ziff. 14 f.; GA act. 97; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 9 ff.). Im Hinblick auf sein allgemeines Aussageverhalten fallen verschiedene Widersprüche auf: Während er anlässlich seiner delegierten Einvernahme vom 2. September 2022 den Abend nach dem Fund des Schlüssels im Milchkasten detailliert (er sei todmüde gewesen; sie hätten Gäste zuhause gehabt; er habe geduscht, sei eingeschlafen und dann wieder von den Gästen [Schwester und Cousine von D._____] geweckt worden) schilderte (vgl. UA act. 302 Ziff. 16; UA act. 302 Ziff. 18-19), gab er vor Vorinstanz abweichend dazu