1. Oktober 2024 E. 2.2 mit Hinweisen). 2.5. 2.5.1. Als Beweise liegen der anlässlich einer Hausdurchsuchung beim Beschuldigten vom 2. September 2022 sichergestellte gestohlene Technikerschlüssel […] (UA act. 239) an einem Schlüsselbund, welcher an der Wohnungseingangstüre innenseitig steckte (UA act. 241 f.; act. 234 und act. 270) sowie der Polizeirapport vom 2. November 2022, wonach mittels Wattestäbchen innenseitig beim aufgebrochenen Schlüsseltresor eine DNA-Spur gesichert wurde (vgl. UA act. 268 ff.) und eine Auswertung der DNA-Spur durch das Institut für Rechtsmedizin des Kantonsspitals Aarau (IRMAG) einen Hit, lautend auf den Beschuldigten (UA act. 274 ff.; Gerichtsakten [GA] act.