__ seien glaubhaft (Plädoyernotizen vor Obergericht Ziff. 2.1 S. 3 f.) und die Vorinstanz habe den Kontext von Drohungen und einer möglichen Dritttäterschaft missachtet (Plädoyernotizen vor Obergericht Ziff. 2.5 S. 7 ff.). 2.2.3. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung unter Kostenfolge und verweist zur Begründung auf die Erwägungen der Vorinstanz (vgl. Eingabe vom 29. Oktober 2025).