10. Der Beschuldigte ist verpflichtet, dem Kanton Aargau die Kosten für die amtliche Verteidigung im Umfang von Fr. 12'261.55 (inkl. MwSt Fr. 897.85) zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 2.2. Mit Eingabe vom 2. April 2025 meldete der Beschuldigte Berufung gegen dieses Urteil an. Das begründete Urteil wurde ihm in der Folge am 19. Juni 2025 eröffnet.