den Kosten der Mitwirkung anderer Behörden von Fr. 597.50 g) den Spesen von Fr. 381.00 h) andere Auslagen Fr. 21.40 i) Anklagegebühr Fr. 1'450.00 Total Fr. 17'053.95 Dem Beschuldigten werden die Gebühr gemäss lit. a, die Anklagegebühr gemäss lit. i sowie die Kosten gemäss lit. f, g und h im Gesamtbetrag von Fr. 4'449.90 auferlegt.