Der Beschuldigte begab sich im Zeitraum von Samstag, 27. August 2022, 20.30 Uhr, bis Sonntag, 28. August 2022, 09.00 Uhr, (genauer Zeitpunkt unbekannt) in Q._____, R-Strasse, 2. Obergeschoss, wissentlich und willentlich unbefugt in die mutmasslich unverschlossene Wohnung des Privatklägers und entwendete daraus in der Absicht, sich zum Nachteil des Privatklägers unrechtmässig zu bereichern, die folgenden Gegenstände im Gesamtwert von ca. CHF 6'690.00: