Der Beschuldigte begab sich im Zeitraum von Montag, 28. März 2022, 23.00 Uhr, bis Freitag, 1. April 2022, 11.25 Uhr, (genauer Zeitpunkt unbekannt) in Q._____, R-Strasse, in die Tiefgarage des "S._____" (Gewerbe- und Wohnüberbauung T-Strasse) und brach wissentlich und willentlich auf unbekannte Art und Weise den dort angebrachten Schlüsseltresor auf, wodurch er zum Nachteil der Zivilklägerin einen Sachschaden von ca. CHF 100.00 verursachte, und entwendete daraus, in der Absicht, sich zum Nachteil der Zivilklägerin unrechtmässig zu bereichern, den Technikerschlüssel der Überbauung (Marke "KABA", Nr. […]) im Wert von CHF 150.00.