Gegenstand Diebstahl, geringfügiger Diebstahl, Hausfriedensbruch, geringfügige Sachbeschädigung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg erhob gegen den Beschuldigten am 20. Dezember 2022 Anklage wegen Diebstahls, geringfügigen Diebstahls, Hausfriedensbruchs und geringfügige Sachbeschädigung. Dem Beschuldigten wird Folgendes zur Last gelegt: Sachverhalt 1 Geringfügiger Diebstahl, geringfügige Sachbeschädigung