Der Entzug fällt dahin, wenn der gesamte ausstehende Rechnungsbetrag bis am 18.02.2024 mit beiliegendem Einzahlungsschein überwiesen wird. 5. Die Kosten dieser Verfügung betragen Fr. 200.- und sind mit der Ausstellung dieser Verfügung geschuldet." Der Beschuldigte bezahlte am 15. Januar 2024 Fr. 127.00 und den Rest nach Ablauf der Zahlungsfrist am 29. Februar 2024 (UA act. 14, Gerichtsakten [GA] act. 19). Der Beschuldigte hat nach Ablauf der Zahlungsfrist bis zur zweiten Zahlung den entzogenen Fahrzeugausweis und die Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt nicht abgegeben. -4-