" 1. Fahrzeugausweis(e) und Kontrollschild(er) werden ab dem Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist entzogen. 2. Fahrzeugausweis(e) und Kontrollschild(er) sind bis 1 Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist beim Strassenverkehrsamt abzugeben. 3. Werden Fahrzeugausweis(e) und Kontrollschild(er) nicht fristgerecht abgegeben, so muss die Polizei mit dem Einzug beauftragt werden. Die Kosten dafür betragen Fr. 150.-. 4. Der Entzug fällt dahin, wenn der gesamte ausstehende Rechnungsbetrag bis am 18.02.2024 mit beiliegendem Einzahlungsschein überwiesen wird.