Gegenstand Nichtabgabe der Kontrollschilder und des Fahrzeugausweises trotz behördlicher Aufforderung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Mit Strafbefehl vom 12. August 2024 verurteilte die Staatsanwaltschaft Zo- fingen-Kulm den Beschuldigten wegen Nichtabgabe der Kontrollschilder und des Fahrzeugausweises trotz behördlicher Aufforderung zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu Fr. 100.00 (Probezeit 2 Jahre) und einer Busse von Fr. 200.00, ersatzweise 2 Tage Freiheitsstrafe.