Bei der Kantonspolizei Basel-Stadt, Kriminalpolizei, Dezernat BSK: - 1 Briefchen mit 0.1 Gramm Heroin; - 1 Minigrip mit 0.3 Gramm Heroin; - 1 Minigrip mit 0.5 Gramm weissem Pulver; - 1 Briefchen mit 1.2 Gramm Lactose/Streckmittel; - 1 Robidog-Säcklein mit einem Stück Haschisch von 8.4 Gramm. Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. 6. Die Zivilklagen der Privatkläger werden auf den Zivilweg verwiesen. 7. 7.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 4'000.00 werden dem Beschuldigten auferlegt.