3.2. Das Bundesgericht kam in seinem Urteil vom 13. Juni 2025 in Übereinstimmung mit dem Obergericht zum Schluss, dass in Anbetracht der wiederholten und sogar gesteigerten Delinquenz sowie der schlechten Legalprognose das Interesse der Öffentlichkeit an einer Landesverweisung als hoch einzustufen ist, dies, trotz der nach eigenen Angaben überwundenen Betäubungsmittelabhängigkeit und der im Einzelnen nicht schwerwiegenden Taten (Urteil des Bundesgerichts 6B_149/2025 vom 13. Juni 2025 E. 3.4.2).