3. 3.1. Der Beschuldigte wurde aufgrund seiner zahlreichen Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten und einer Busse von Fr. 3'500.00 verurteilt sowie nach Art. 66abis StGB für die Dauer von fünf Jahren des Landes verwiesen. Der Beschuldigte wurde gleich aufgrund mehrerer Straftaten verurteilt, von denen die meisten eine Freiheitsstrafe im Höchstmass von einem Jahr oder mehr vorsehen. Er erfüllt somit gleich mehrfach Art. 24 Abs. 2 lit. a Verordnung (EU) 2018/1861. -5-