In der Konsequenz habe das Obergericht den Anspruch des Beschuldigten auf rechtliches Gehör verletzt (Urteil des Bundesgerichts 6B_149/2025 vom 13. Juni 2025 E. 3.4.4). Gestützt darauf hob das Bundesgericht das obergerichtliche Urteil teilweise auf und wies die Sache zur Neubeurteilung der Ausschreibung im SIS an das Obergericht zurück. -3- 3.2. Die Staatsanwaltschaft beantragte mit Stellungnahme vom 31. Juli 2025, dass die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS) anzuordnen sei. Der Beschuldigte beantragte mit Stellungnahme vom 25. August 2025, es sei auf eine Ausschreibung im SIS zu verzichten.