3. 3.1. Das Bundesgericht hat die gegen den vorgenannten Obergerichtsentscheid gerichtete Beschwerde mit Urteil 6B_149/2025 vom 13. Juni 2025 teilweise gutgeheissen. Das Bundesgericht bestätigte die obergerichtlichen Erwägungen hinsichtlich der Anordnung der Landesverweisung. Im Zusammenhang mit der Ausschreibung im SIS erwog es jedoch, dass das Obergericht den Beschuldigten vor der Anordnung der Ausschreibung im SIS explizit darauf hätte hinweisen müssen, dass es über diese Ausschreibung ebenfalls befinden würde, da die Ausschreibung der Landesverweisung im SIS im Vergleich zum erstinstanzlichen Urteil eine Verschlechterung darstelle.