1. Am 26. Juni 2023 sprach das Bezirksgericht Aarau den Beschuldigten des mehrfachen, teilweise versuchten, teilweise geringfügigen Diebstahls, der mehrfachen, teilweise geringfügigen Sachbeschädigung, des mehrfachen, teilweise geringfügigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, der mehrfachen Missachtung einer Ausgrenzung, des Hausfriedensbruchs, der Widerhandlung gegen Art. 19 Abs. 1 lit. d des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG), des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen und der mehrfachen Widerhandlung gegen Art.