Die Berufung des Verurteilten ist abzuweisen. Ausgangsgemäss sind ihm die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 6'000.00 inkl. Auslagen von Fr. 2’529.30 für die Erläuterung und Ergänzung des Gutachtens anlässlich der Berufungsverhandlung durch den Sachverständigen Dr. med. C._____ (§ 15 ff. GebührD) vollumfänglich aufzuerlegen.