Vor allem aber wird für die Dauer der Massnahme entscheidend sein, welche Fortschritte der Verurteilte macht, was massgeblich von seinem eigenen Verhalten und seiner Therapiebereitschaft abhängen wird. Die stationäre Massnahme führt zu einer Reduktion des Rückfallrisikos (VA act. 7 303), womit der Gefahr weiterer in Zusammenhang mit der Störung stehender Verbrechen und Vergehen begegnet werden kann. Es handelt - 12 -