7 297), ist eine stationäre Massnahme durchaus geeignet. Der Verurteilte konnte sich auch im Rahmen der Massnahme für junge Erwachsene trotz Verzögerungen, Unterbrechungen und Schwankungen immer wieder auf Therapieangebote einlassen und davon zumindest teilweise profitieren (VA act. 7 301). Es war ihm auch ein Anliegen, im Rahmen des vorzeitigen Massnahmenantritts eine ambulante Therapie zu beginnen. Vor diesem - 11 - Hintergrund erscheint die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme gemäss Art. 59 Abs. 1 StGB als geeignet und erforderlich.