61 StGB entfällt. Mit einer umfassenden stationären, milieu- bzw. sozio- und psychiatrisch-psychotherapeutischen Massnahme können hingegen die avisierten Ziele in einem angemessenen Zeitrahmen erreicht und damit das Rückfallrisiko reduziert werden (VA act. 7 302; vgl. zum milderen Mittel unten). Es besteht denn auch eine gewisse Krankheitseinsicht, ein selbstkritischer Umgang mit seiner bisherigen Delinquenz, verbesserte kognitive Problemlösestrategien, Veränderungsfähigkeit und zumindest hinsichtlich einer ambulanten Massnahme eine gewisse Veränderungsbereitschaft und Therapiemotivation (VA act. 7 295; vgl. auch Abschlussbericht des Massnahmenzentrums Arxhof vom 1. April 2025, GA act.