Ausreizung von Regeln; respektloses und forderndes Verhalten gegenüber ehemaliger Partnerin [VA act. 5 097; VA act. 5 109 ff.; VA act. 5 191 ff.; VA act. 5 228 und 5 321 f.; VA act. 5 249 ff.]; vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 15). Es wurde denn auch eine andere Institution für den Vollzug der Massnahme für junge Erwachsene gesucht. Die Aufnahme des Verurteilten wurde jedoch von den Massnahmenzentren Uitikon und Kalchrain abgelehnt, zumal die Therapiebedürftigkeit und die verbleibende Massnahmendauer unverhältnismässig zueinander stehen würden (VA act. 5 161 und 5 162).