Beim Verurteilten ist nach wie vor – und damit auch nach der infolge Aussichtslosigkeit aufgehobenen stationären Massnahme für junge Erwachsene – von einer überdurchschnittlichen Rückfallgefahr und einem besonders hohen Risiko für zukünftige häusliche Gewalt auszugehen. Dabei ist mit sexueller wie nicht-sexueller Gewalt gegenüber einer etwaigen Partnerin (höchste Risikokategorie) zu rechnen, wobei am ehesten mit Hands-on-Delikte (inkl. vaginaler oder analer Penetration, Nötigungen und Körperverletzungen mittels Schlägen und ggf. auch -9-