7 289 f.; vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 12 f.). Die Diagnosen des Sachverständigen werden im Abschlussbericht des Arxhofs vom 5. April 2024 (VA act. 58) sowie im Therapieverlaufsbericht vom 2. Oktober 2025 (S. 2) gestützt, wobei diese den Schwerpunkt der Persönlichkeitsstörung auf der emotional instabilen und nicht der dissozialen Seite sehen.