Die Staatsanwaltschaft bringt dagegen vor, dass sich seit dem ursprünglichen Strafverfahren sehr wohl neue Tatsachen ergeben hätten. Der bisherige Behandlungsverlauf sei beim Verurteilten insgesamt ernüchternd ausgefallen. Es sei dem Verurteilten nicht gelungen, ein tiefergehendes Problembewusstsein zu entwickeln und er zeige weiterhin rigide Externalisierungs- und Bagatellisierungstendenzen und sei nicht bereit, die Verantwortung für seine Taten zu übernehmen. Zudem liege ein überdurchschnittliches Risiko für erneute Sexual- und Gewaltdelikte vor. Die Anordnung einer stationären Massnahme sei zudem verhältnismässig. -4-