3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 30. Juni 2025 beantragte die Staatsanwaltschaft die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme gemäss Art. 59 Abs. 1 StGB. -3- 3.2. Mit Verfügung vom 28. Juli 2025 wurde dem Verurteilten der vorzeitige Straf- und (ambulante) Massnahmenvollzug bewilligt. 3.3. Die Berufungsverhandlung mit Einvernahme des Sachverständigen Dr. med. C._____ sowie des Verurteilten fand am 11. November 2025 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: