2.3. Mit Urteil vom 12. Juni 2025 wies das Bezirksgericht Aarau die Umwandlung einer stationären Massnahme für junge Erwachsene gemäss Art. 61 Abs. 1 StGB in eine stationäre therapeutische Massnahme gemäss Art. 59 Abs. 1 StGB ab, ordnete den Vollzug der Freiheitsstrafe gemäss Art. 62c Abs. 2 StGB unter Anrechnung des ausgestandenen Freiheitsentzugs sowie eine ambulante therapeutische Massnahme gemäss Art. 63 Abs. 1 StGB an. Mit gleichentags ergangenem Beschluss ordnete es für den Verurteilten Sicherheitshaft an.