4. Der dem Beschuldigten mit Urteil der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 31. März 2022 gewährte bedingte Strafvollzug für 90 Tagessätze Geldstrafe wird nicht widerrufen. Stattdessen wird der Beschuldigte verwarnt und die Probezeit um ein Jahr verlängert. 5. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 2'500.00 und den Auslagen von Fr. 82.00, d.h. insgesamt Fr. 2'582.00, werden vollumfänglich dem Beschuldigten auferlegt. - 10 - 6. Die vorinstanzlichen Verfahrenskosten im Gesamtbetrag von Fr. 2'260.00 (inkl. Anklagegebühr von Fr. 1'200.00) werden dem Beschuldigten auferlegt.