Der Beschuldigte geht zwar einer geregelten Arbeit nach. Die vorliegend zu beurteilenden Taten beging er aber eben gerade im Rahmen seiner selbständigen Tätigkeit in der Kontaktbar und zudem während der Probezeit gemäss Strafbefehl vom 31. Mai 2022. Wenn er ausführt, er sei im Rotlichtmilieu tätig und es sei allgemein bekannt, dass es in dieser Branche regelmässig zu "Berührungspunkten" mit dem Ausländer- und Integrationsrecht kommen könne, gesteht er auch ein, darum gewusst zu haben, dass er sich speziell mit den entsprechenden Regelungen auseinanderzusetzen und diese einzuhalten hatte; dennoch verstiess er erneut gegen das AIG.