Die Probezeit gemäss Strafbefehl vom 16. Juni 2020 wurde um ein Jahr verlängert. Auch während der mit dem Strafbefehl vom 31. Mai 2022 festgesetzten Probezeit von nun vier Jahren wurde der Beschuldigte wiederum straffällig und machte sich der vorliegenden Widerhandlungen gegen das AIG schuldig. Die mit den Strafbefehlen vom 16. Juni 2020 bzw. 31. Mai 2022 noch bedingt ausgesprochenen Geldstrafen und die Bussen in Höhe von Fr. 2'250.00 bzw. Fr. 1'000.00 hatten offensichtlich keinerlei Wirkung und konnten den Beschuldigten nicht davon abhalten, erneut straffällig zu werden.