Er weist damit eine einschlägige Vorstrafe auf, was grundsätzlich als ungünstiges Element zu gewichten ist. Noch während der Probezeit von zwei Jahren delinquierte der Beschuldigte erneut und wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 31. Mai 2022 wegen einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 100.00 und einer Busse von Fr. 1'000.00 verurteilt. Die Probezeit gemäss Strafbefehl vom 16. Juni 2020 wurde um ein Jahr verlängert.