Dem Beschuldigten werden die Gerichtsgebühr (lit. a) sowie die Kosten gemäss lit. b) – d) im Gesamtbetrag von Fr. 2'260.00 auferlegt. 6. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selbst." 2.2. Der Beschuldigte meldete gegen das ihm im Dispositiv zugestellte Urteil am 24. März 2025 Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm am 3. Juni 2025 zugestellt. -4- 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 23. Juni 2025 beantragte der Beschuldigte die Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe, unter Kosten- und Entschädigungsfolge.