4. Der dem Beschuldigten mit Urteil der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 31. März 2022 gewährte bedingte Strafvollzug für 90 Tagessätze Geldstrafe wird nicht widerrufen. Stattdessen wird der Beschuldigte verwarnt und die Probezeit um ein Jahr verlängert. 5. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.00 b) der Anklagegebühr von Fr. 1'200.00 c) den Kosten der Beweisführung von Fr. 11.00 d) den anderen Auslagen von Fr. 49.00 Total Fr. 2'260.00