Der Beschuldigte hat es unterlassen, die rumänische Staatsangehörige C._____ (geb. tt.mm.2000), bis spätestens einen Tag vor Beginn ihrer Tätigkeit in der Musikbar […] am 29. Mai 2023 der zuständigen kantonalen Behörde zu melden. Dies, obwohl er um die bestehende Meldepflicht wusste bzw. bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit hätte wissen müssen." 2. 2.1. Auf Einsprache hin erkannte die Gerichtspräsidentin des Bezirksgerichts Kulm mit Urteil vom 6. März 2025: -3-